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   VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01, 12 TG 3211/01   

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https://dejure.org/2001,10554
VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01, 12 TG 3211/01 (https://dejure.org/2001,10554)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01, 12 TG 3211/01 (https://dejure.org/2001,10554)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 12 TZ 3009/01, 12 TG 3211/01 (https://dejure.org/2001,10554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 3 AuslG, Art 6 EWGAssRBes 1/80
    (Aufenthaltsrecht aufgrund ordnungsgemäßer Beschäftigung nach EWGAssRBes 1/80 Art 6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen die Androhung der Abschiebung in die Türkei; Verspätete Beantragung der Verlängerung der ursprünglich zum Zwecke des Zusammenlebens mit seiner deutschen Ehefrau erteilten Aufenthaltserlaubnis eines Arbeitnehmers; Folgen für den Fortbestand des ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; AuslG § 69 Abs. 3; ; Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 EWG/Türkei Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Soweit die drei Verfestigungsstufen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 eine ordnungsgemäße Beschäftigung erfordern, ist eine gesicherte, und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verlangt (EuGH, 16.12.1992, a.a.O.; EuGH, 20.09.1990 - C-192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255 - Sevince; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, BVerwGE 97, 301 = EZAR 025 Nr. 12).

    An einer gesicherten Stellung auf dem Arbeitsmarkt mangelt es vor allem bei einer vorübergehenden Gestattung des Aufenthalts für die Dauer des Verwaltungsverfahrens (EuGH, 20.09.1990, a.a.O.).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    So hat ein türkischer Arbeitnehmer, dem zunächst der Aufenthalt zum Zwecke des familiären Zusammenlebens mit seiner Ehefrau erlaubt worden ist, nach einer Beschäftigung von mehr als einem Jahr mit gültiger Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeits- und seiner Aufenthaltserlaubnis selbst dann, wenn seine Ehe zu dem Zeitpunkt, in dem über den Verlängerungsantrag entschieden wird, nicht mehr besteht (EuGH, 16.12.1992 - C-237/91 -, EZAR 810 Nr. 7 = NVwZ 1993, 258 - Kus).

    Soweit die drei Verfestigungsstufen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 eine ordnungsgemäße Beschäftigung erfordern, ist eine gesicherte, und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verlangt (EuGH, 16.12.1992, a.a.O.; EuGH, 20.09.1990 - C-192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255 - Sevince; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, BVerwGE 97, 301 = EZAR 025 Nr. 12).

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Die Mitgliedstaaten können von dem in ihrem Gebiet anwesenden Ausländer verlangen, dass sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und, wenn diese nur befristet erteilt worden ist, rechtzeitig ihre Verlängerung beantragen, und die Mitgliedstaaten dürfen für Verstöße gegen solche Obliegenheiten Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Zuwiderhandlungen von Inländern gelten; sie dürfen jedoch keine unverhältnismäßige Sanktion vorsehen, die eine Beeinträchtigung dieses Aufenthaltsrechts schaffen würde (EuGH, 16.03.2000 - C-329/97 -, EZAR 816 Nr. 5 = NVwZ 2000, 1277 - Ergat).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Soweit die drei Verfestigungsstufen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 eine ordnungsgemäße Beschäftigung erfordern, ist eine gesicherte, und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verlangt (EuGH, 16.12.1992, a.a.O.; EuGH, 20.09.1990 - C-192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255 - Sevince; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, BVerwGE 97, 301 = EZAR 025 Nr. 12).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Auf eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann sich ein türkischer Arbeitnehmer zwar dann nicht berufen, wenn er die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Beschäftigung durch vorsätzliche Täuschung erwirkt hat, weil er dann eine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position nicht erwerben konnte (EuGH, 05.06.1997 - C-285/95 -, EZAR 811 Nr. 32 = InfAuslR 1997, 338 - Kol; Nr. 2.3.3 AAH - ARB 1/80).
  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Dabei ist hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis zugrunde gelegt, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an ein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG anknüpft und sich auf eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung richtet und nicht auf eine Verlängerung der Fiktion (Hess. VGH, 30.03.1998 - 12 TZ 994/98 - Hess. VGH, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97 - OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96 -, EZAR 622 Nr. 27 = NVwZ-RR 1996, 109).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
    Soweit ein türkischer Arbeitnehmer noch nicht ein Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist, setzt das Erreichen der ersten Verfestigungsstufe nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 voraus, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt, weil er sich sonst nicht "ordnungsgemäß" in Deutschland aufhält (dazu ausführlich Hess. VGH, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94 -, EZAR 025 Nr. 13 = NVwZ-RR 1995, 470; so auch schon Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 m. Anm. Rittstieg für einen Fall innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres; insoweit wohl missverstanden von Gutmann, a.a.O., S. 134 Fn. 563).
  • VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger,

  • VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03

    Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht

    Diese gemeinschaftsrechtliche Rechtsposition ist ungeachtet dessen erhalten geblieben, dass die Beklagte sie nach Eingang des Verlängerungsantrags nicht beachtet hat (dazu EuGH, 19.11.2002 - C-188/00 -, EZAR 816 Nr. 12 = InfAuslR 2003, 41 - Kurz ; zu rückwirkenden Verpflichtungen vgl. BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, EZAR 029 Nr. 19 = NVwZ 1999, 306; zu den Folgen einer Nichtbeachtung vgl. Hess. VGH, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01 u.a. -, EZAR 029 Nr. 18).
  • VGH Hessen, 22.04.2004 - 12 UE 234/04

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkische Arbeitnehmer nach EWGAssRBes

    Eine rückwirkende Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Verlängerung (vgl. dazu BVerwG, 29.09.1998 -1 C 14.97 -, EZAR 029 Nr. 10 = NVwZ 1999, 306; Hess. VGH, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03 -, EZAR 029 Nr. 25; zur Unschädlichkeit einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit infolge rechtswidriger Verweigerung eines Aufenthaltstitels vgl. Hess. VGH 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01 -, EZAR 029 Nr. 18) erscheint dem Senat im vorliegenden Fall nicht erforderlich, weil der Kläger dies nicht beantragt und weil die Ausländerbehörde das Entstehen eines assoziationsrechtlichen Anspruchs bestreitet, den maßgeblichen Zeitpunkt des 1. Juni 1998 aber nicht in Zweifel zieht.
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